Das nationale Flaggenrecht

Das nationale Flaggenrecht

Das Flaggenrecht schreibt auch klare Hierarchien vor. Grundsätzlich hat die Nationalflagge Vorrang vor den Flaggen der Bundesländer und der Städte. Werden mehrere Flaggen vor einem Gebäude gehisst, wird festgelegt, in welcher Reihenfolge sie zu hängen haben. Die ranghöchste Flagge hängt bei mehreren Masten – vom Gebäude aus gesehen – rechts.

Gemäß Abschnitt V. 2 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gilt bei Beflaggungen grundsätzlich folgende Reihenfolge (von der bevorzugten Stelle aus gesehen): Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen – Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete – Bundes(dienst-)flaggeLandesflaggeGemeindeflagge.[1]

Das Flaggenrecht schreibt außerdem vor, dass Flaggen grundsätzlich nicht den Boden berühren sollen und nicht zur Dekoration zweckentfremdet werden dürfen. Außerdem dürfen keine schmutzigen oder beschädigten Flaggen gehisst werden. Die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat ist im offiziellen Gebrauch nicht zulässig. Die Dienstgebäude der obersten Behörden werden täglich beflaggt.

Grundsätzlich werden Flaggen von Behörden nur bei Tageslicht gehisst und müssen bei Dunkelheit eingeholt werden. Wird eine Flagge auf halbmast gesetzt, muss sie zuerst zur vollen Höhe des Mastes gezogen werden und dann erst auf halbmast herab gelassen. Beim Einholen muss die Flagge erst ganz hochgezogen werden, bevor sie eingeholt werden kann.

Wenn im privaten Bereich Dienstflaggen mit dem Staatsemblem gehisst werden, stellt dies einen Verstoß gegen das Flaggenrecht dar und kann geahndet werden. Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG). Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen:
Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens sowie des Bundesschildes und der Bundesdienstflagge untersagt. Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln.