Fünf Grundregeln für die Verwendung von Flaggen

Fünf Grundregeln für die Verwendung von Flaggen.

1. Bedeutung der Bundesflagge
Die Bundesflagge repräsentiert, ebenso wie jede andere Nationalflagge, den lebenden Staat als politische Einheit. Daher gebührt jeder Nationalflagge ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung,

2.Wer ist berechtigt, Flaggen oder Fahnen zu verwenden?
Neben der Verpflichtung zur Beflaggung an regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen für alle Behörden, steht es jedem Bundesbürger frei, die Bundes-, Landes- oder Stadtflagge zu verwenden, sofern sie keine Dienstflagge ist. Außerdem können Fahnen in kirchlichen Farben mit oder ohne Emblem oder darüber hinaus Verbands- oder Vereinsfahnen gezeigt werden. Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung oder als
Tischflagge Fahnen oder Wimpel befreundeter Nationen verwenden.

3. Zeitraum der Beflaggung
Die Flaggen sollen bei Tagesanbruch Gehisst und bei Sonnenuntergang eingeholt werden. Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch nach Sonnenuntergang fortgesetzt werden wenn und solange die Flaggen angestrahlt werden.

4. Wann wird geflaggt?
a) zu den regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen:
(für Behörden Verpflichtung zur Beflaggung)
1. Januar Neujahrstag
1. Mai Tag der Arbeit
3. Oktober Deutscher Nationalfeiertag
November
Volkstrauertag ( 2. Sonntag vor dem 1. Advent )

b) zu besonderen Anlässen:
1. bei Staatsbesuchen von Regierungschefs und Staatsoberhäuptern
2. bei Besuchen von ausländischen Wirtschaftsdelegationen in Industrie und Handel
3. bei Staats- und Landestrauer sowie bei örtlichen Trauerfällen
4. bei Messen und Ausstellungen
5. bei kirchlichen Festen
6. bei örtlichen Festen und Jubiläen
7. bei Sportveranstaltungen, besonders bei solchen mit internationalem Charakter

5. Rangfolge der Bundesflagge
Bei nationaler Beflaggung gebühren der Bundesdienstflagge, der Bundespostflaggeund der Bundesflagge, wenn daneben andere Flaggen (z. B. Landes-, Stadt- oder Verbandsflaggen) gezeigt werden,.die bevorzugte Stelle.